Unsere Preise.
Transparent und Fair.
24-Stunden-Pflege zu Hause
Jeder Einsatz für unsere osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräfte ist so individuell wie die zu betreuende Person. Vielleicht sind pflegerische Fachkenntnisse gefragt, vielleicht aber auch nur etwas Unterstützung bei alltäglichen Dingen. Unser Angebotsspektrum deckt eine Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse ab. Für eine maßgeschneiderte Betreuung arbeiten wir mit sorgfältig ausgewählten, seriösen Kooperationspartnern in Osteuropa zusammen. Sie entsenden ihr Personal ganz legal im Rahmen der Gesetze für Diensteinsätze nach Deutschland.
Transparente und faire Preise
Wir erheben eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 495 €. Diese Gebühr fällt einmalig nach der ersten Anreise der Betreuungskraft an. Ganz wichtig für Sie: Davor und danach entstehen keine weiteren Beratungskosten.
Wir sind Ihr ganz persönlicher und kontinuierlicher Ansprechpartner! Nicht nur bis zum Vertragsabschluss und während der gesamten Laufzeit, sondern auch weit darüber hinaus.
„Qualität geht bei uns vor Quantität.“
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Im Wesentlichen beeinflussen folgende Faktoren die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa
- Individuelle Pflegesituation
- Pflegegrad
- Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
- Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
- Berufserfahrung und Qualifikation der Betreuungskraft
FinaNzielle Hilfen auf einen Blick
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson verhindert ist, bspw. aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen, steht die Pflegekasse hier unterstützend zur Seite. Diese Auszeit muss nicht gesondert begründet werden. Die Verhinderungspflege kann für sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Hierfür steht ein Budget in Höhe von bis zu 1612 € jährlich zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne. Unser Tipp: Wenn Sie die Verhinderungspflege die letzten Jahre nicht in Anspruch genommen haben, verfällt dieses Budget nicht. Hier greift die Verjährungsfrist von 4 Jahren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Kurzzeitpflege
Nach einem längerem Krankenhausaufenthalt oder einer unerwarteten, plötzlich auftretenden Situation sind Pflegebedürftige teilweise nicht in der gesundheitlichen Verfassung ihren Alltag zu Hause zu bewältigen. Die sogenannte Kurzzeitpflege dient dazu unsere Liebsten zu stabilisieren und wieder möglichst fit in den Alltag zu entlassen. In stationären Einrichtungen wie einem Pflegeheim wird diese Kurzzeitpflege durchgeführt. Der Anspruch bezieht sich auf die maximale Dauer von acht Wochen pro Jahr. Bei der Pflegekasse haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Auszahlung des Kurzzeitpflegegeldes zu stellen, insofern die Kurzzeitpflege nicht im jeweiligen Kalenderjahr ausgeschöpft wurde. Dies sind 50% der Verhinderungspflege, maximal 806 € im Kalenderjahr.
Steuererleichterung
Voraussetzung für eine steuerliche Rückerstattung ist, dass die steuerpflichtige Person die Aufwendungen anhand einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises vorweisen kann. Unter der Rubrik „haushaltsnahe Dienstleistungen“ haben Sie die Möglichkeit die Kosten der 24-Stunden-Pflege, Pflegehilfe für zuhause oder Seniorenbetreuung von 20% der Aufwendungen bis zu 4.000 Euro im Jahr geltend zu machen. Dies entspricht einem Betrag bis zu 333 € monatlich. Wir empfehlen das Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
Zuschüsse von der Pflegekasse
Sie können die Kosten einer 24-Stunden-Pflegekraft reduzieren, wenn Sie den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen lassen und einen Zuschuss von der Pflegekasse beantragen:
* Entlastungsbetrag
Zuschüsse von der Pflegekasse
Sie können die Kosten einer 24-Stunden-Pflegekraft reduzieren, wenn Sie den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen lassen und einen Zuschuss von der Pflegekasse beantragen:
A: Pflegegeld monatlich
B: Pflegesachleistung max. monatlich
(ambulanter-Pflegedienst)
*Entlastungsbetrag