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Rechtliche Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege zu Hause
Die Jan Schweitzer Pflege24 vermittelt Pflegekräfte aus Osteuropa auf legale und faire Weise. Es ist uns wichtig, dass alle Beteiligten von einem Pflegeeinsatz profitieren: Kranke oder betagte Menschen leben selbstbestimmt und liebevoll umsorgt in ihrer gewohnten Umgebung, Angehörige haben den Rücken frei für ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen und die Pflegekräfte aus Osteuropa erhalten eine legale und faire Beschäftigung, mit der sie wesentlich mehr verdienen können als in ihrem Herkunftsland.
Wir wählen unsere Kooperationspartner in Osteuropa mit großer Sorgfalt und nach strengen Kriterien aus. Nur wer unsere hohen Ansprüche an Qualität und Fairness erfüllt, wird in unser Netzwerk aufgenommen.
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Hier finden Sie wichtige Begriffe und Abläufe rund um die Pflege zu Hause.
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Osteuropäische Pflegekraft
Unser Pflegepersonal stammt überwiegend aus EU-Beitrittsländern wie Polen, Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Tschechien, Rumänien und der Slowakei.
Der große Vorteil für Sie: Sie schließen keinen Arbeitsvertrag mit der Pflegekraft ab, sondern nur einen sogenannten Dienstleistungsvertrag mit unserer Partneragentur. Die Jan Schweitzer Pflege24 GmbH beschäftigt keine eigenen Pflegekräfte, sondern übernimmt die Vermittlung und steht Ihnen in allen Phasen der Betreuung beratend zur Seite.
Arbeitsverhältnis und Entsendung von Betreuungskräften
Die osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräfte sind fest angestellt bei einer unserer Partneragenturen im Herkunftsland, die sie für einen bestimmten Zeitraum zum Einsatz in einem Privathaushalt nach Deutschland entsendet.
Die Familie in Deutschland hat also keine Arbeitgeberpflichten und muss sich nicht um die arbeitsrechtlichen und bürokratischen Anforderungen kümmern, die so ein Einsatz erfordert.
Die Agentur im Herkunftsland bzw. die Jan Schweitzer Pflege24 GmbH erledigen alle nötigen Formalitäten. Sie können sicher sein, dass für Ihre Betreuungskraft alle notwendigen Versicherungen, wie zum Beispiel eine Krankenversicherung, abgeschlossen wurden, dass das Entsendeunternehmen regelmäßig Sozialabgaben für sie abführt und sie eine faire Bezahlung sowie Erholungszeiten und Urlaub erhält.
Arbeitszeiten und zu erbringende Leistungen sind im Dienstleistungsvertrag klar geregelt. Das Weisungsrecht gegenüber der Betreuungskraft liegt beim Entsendeunternehmen. Die Jan Schweitzer Pflege24 GmbH prüft die Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben regelmäßig.
Wir bevorzugen als Kooperationspartner kleine Agenturen mit langjähriger Erfahrung, die sich durch einen sehr persönlichen Umgang mit den Pflegerinnen und Betreuern auszeichnen, die sie vermitteln.
A1-Bescheinigung
24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa sind bei der Vermittlungsagentur in ihrem Herkunftsland angestellt und werden von dort zu ihrem Einsatz nach Deutschland entsendet. Die A1-Bescheinigung ist dafür das zentrale Dokument und legitimiert den Aufenthalt in Deutschland. Sie wird ausgestellt vom Sozialversicherungsträger des Herkunftslands und bestätigt, dass dort alle Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden. Die Ausstellung der A1-Bescheinigung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Der Einsatz kann beginnen, auch wenn die Bescheinigung noch unterwegs ist.
Arbeitszeit, Einsatzdauer und Urlaub
Auch die Arbeits- und Erholungszeiten der osteuropäischen Betreuungskräfte sind gesetzlich geregelt. Die in der Branche übliche Bezeichnungen „24-Stunden-Pflege“ oder „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ bedeuten nicht, dass eine Betreuerin oder ein Betreuer 24 Stunden ohne Pause arbeitet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ungefähr 40 Stunden, in der Regel hat die Pflegekraft einen Tag oder zwei halbe Tage frei. Wir besprechen mit Ihnen, wie sich diese Zeiten durch Angehörige oder eine Tagespflegeeinrichtung überbrücken lassen.
In der Regel dauert der Einsatz einer ausländischen Pflegekraft zwei, drei oder maximal sechs Monate. Während sie in der Heimat ihren Urlaub verbringt, übernimmt eine Kollegin oder ein Kollege die Vertretung. Das organisiert die Jan Schweitzer Pflege24 für Sie. Im Idealfall kommen also nur zwei Personen im Wechsel in den betreuten Haushalt. Diese Kontinuität gibt besonders Seniorinnen und Senioren viel Sicherheit.
Änderungen im Lauf der Betreuung
Die Pflege- oder Betreuungssituation kann sich im Lauf eines Einsatzes verändern, z. B. weil eine zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei der betreuten Person auftritt. Grundlegende Änderungen an der Betreuung müssen auch im Dienstleistungsvertrag berücksichtigt werden.
In so einem Fall ist es besonders wichtig, dass Sie einen persönlichen und festen Ansprechpartner in Deutschland haben, der das für Sie regelt. Die Jan Schweitzer Pflege24 GmbH übernimmt für Sie gerne jegliche Kommunikation mit der osteuropäischen Partneragentur. Wir vertreten immer Ihre Interessen.
Kündigung oder Wechsel der Pflegekraft
Das Entsendungsmodell bietet Ihnen als Auftraggeberin oder Auftraggeber den Vorteil, dass Sie den Einsatz der Pflegekraft jederzeit mit einer kurzen Kündigungsfrist beenden können, wenn sich die Betreuungssituation verändert.
Sollte es während eines Einsatzes besondere Herausforderungen geben, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Falls ein Wechsel der Pflegekraft angebracht sein sollte, organisieren wir diesen für Sie kostenlos und schnellstmöglich.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter seinen Alltag auf Dauer nicht mehr selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Unterstützung angewiesen ist, gilt per Gesetz als pflegebedürftig.
Bei der gesetzlichen Pflegekasse können Sie folgende Unterstützung beantragen:
Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können entscheiden, wie sie die Pflege organisieren und gestalten möchten. Das Pflegegeld können Sie nutzen, um eine häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche mitzufinanzieren, und natürlich auch für eine 24-Stunden-Pflege durch eine osteuropäische Pflegekraft. Die richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Das Pflegegeld lässt sich auch mit Pflegesachleistungen kombinieren.
Kurzzeitpflege
Sie können eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha Ihres Angehörigen etwas Zeit brauchen, um die Pflege zu Hause zu organisieren. Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende stationäre Versorgung, z.B. in einem Pflegeheim.
Bei der Pflegekasse haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Auszahlung des Kurzzeitpflegegeldes zu stellen, insofern die Kurzzeitpflege nicht im jeweiligen Kalenderjahr ausgeschöpft wurde. Dies sind 50% der Verhinderungspflege, maximal 806 Euro im Kalenderjahr.
Entlastungsbetrag
Unabhängig vom Pflegegrad erhalten alle Pflegebedürftigen, die zu Hause betreut werden, zusätzlich einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Er kann für die hauswirtschaftliche Versorgung im Alltag benutzt werden, aber nicht für eine 24-Stunden-Pflege.
Der Entlastungsbetrag ist keine Pauschale, er dient nur zur Deckung tatsächlich angefallener und nachgewiesener Aufwendungen. Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, müssen nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein.
Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 erstattet die Pflegekasse bis zu 40 Euro pro Monat für Hilfsmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, z. B. für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Inkontinenzmaterial oder Betteinlagen.
Verhinderungspflege
Wenn Sie als Angehörige die Pflege selbst übernehmen und sich eine Auszeit nehmen möchten, also selbst „verhindert“ sind, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 und für maximal sechs Wochen pro Jahr, wenn Sie bereits sechs Monate lang die Pflege zu Hause übernommen und dafür Pflegegeld bezogen haben. Die Ersatz-Pflegeperson darf kein naher Angehöriger sein, aber z. B. eine 24-Stunden-Pflegekraft.